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Rechtsanwalt Christian Wolff - Datenschützer |
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RA Christian Wolff hat für die Firma Law-App die iPhone App IT-RECHT konzipiert und inhaltlich erstellt. Neu und demnächst zum Download aus dem App Store; damit hat der Nutzer die App jederzeit auf seinem Smartphone. |
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BGH-Entscheidung vom 12. Mai 2010 zur Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss, zu Abmahnkosten und Schadensersatzpflicht für illegale Downloads. |
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| Sonderinformation für Arztpraxen ... Wann benötigen Ärzte einen Datenschutzbeauftragten? | |
| Sonderinformationen zum Kündigungsschutz des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten | |
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Datenschutz ist ein sehr sensibler und aktueller Bereich. Datenklau, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung ... ... Begriffe, die in der aktuellen Ausgabe des Duden neu aufgenommen wurden und dokumentieren, dass Datenschutz einen neuen Stellenwert bekommen hat. |
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Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) will "den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird". |
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Dies zu gewährleisten ist Aufgabe des Datenschutzbeauftagten: Der Datenschutzbeauftragte ist nach § 4 g Abs. 1 Nr. 2 BDSG verpflichtet, „die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.“ |
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Ein Datenschutzbeauftragter hat fachkundig und zuverlässig zu sein: Zur Fachkunde gehören sowohl umfassende Kenntnisse im IT-Bereich als auch gute juristische und organisatorische Kenntnisse. |
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Kenntnisse über Datenverarbeitung sowie das erforderliche technische Verständnis ermöglichen es dem Datenschutzbeauftragten den Aufbau, Funktionsweise und Anforderungen der eingesetzten Datenverarbeitungssysteme, -verfahren und -netze soweit zu beurteilen, dass Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen vorgeschlagen, bewertet und geprüft werden können. |
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Zudem haben Datenschutzbeauftragte mit den Aufgaben, der Arbeitsweise und den betrieblichen Datenströmen sowie der Organisationsstruktur des Unternehmens besonders vertraut zu sein, um ihren Beratungs- und Kontrollaufgaben nachkommen zu können. |
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Zur Zuverlässigkeit gehört neben der charakterlichen Eignung auch, dass es bei der Ausübung der Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter nicht zu einer Interessenkollision mit sonstigen Aufgabenbereich im Unternehmen kommt. Es gilt das Grundprinzip, dass die zu Kontrollierenden nicht selbst die Kontrolle ausüben dürfen. |
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Daraus ergibt sich, dass die Leitung sowie Beschäftigte der Personal- und EDV-Abteilung nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sein können. Daneben ist auch die Bestellung von Betriebsratsmitgliedern kritisch zu sehen. Betriebsräte wirken auch bei Personalentscheidungen mit und haben in diesem Rahmen umfassenden Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann. |
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All das spricht für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.
DATA-PROTECTOR–Infoflyer
zum Download
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Rechtsanwalt und Datenschützer Christian Wolff ist unter anderem Mitglied in folgenden Organisationen: |